Antrag auf Abfall-Gebührenreduzierung

  • Leistungsbeschreibung

    Kinder- und Familienfreundlichkeit ist in Wächtersbach ein wichtiges Ziel. Wir bemühen uns - im Rahmen der städtischen und vor allem der finanziellen Möglichkeiten - hier in Wächtersbach ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen und zu erhalten.

    Eine Maßnahme hierzu ist die Möglichkeit, in den ersten Lebensjahren eines Kindes die durch die Nutzung von Einwegwindeln verursachten außergewöhnlichen Restmüllgewichte und damit die Müllgebühren für junge Familien zu reduzieren.

    Bei der „Windelgutschrift“ werden in den ersten drei Lebensjahren pro Jahr jeweils maximal 240 kg an Restmüllgewichten abgezogen. Wird die Gewichtsfreimenge der „Windelgutschrift“ von 240 kg überschritten, wird die restliche gewogene Menge mit der geltenden Gewichtsgebühr gemäß Abfallsatzung der Stadt Wächtersbach berechnet. 

    Ähnlich verhält es sich bei der "Pflegegutschrift". Sie gewährt pflegebedürftigen Menschen einen Freibetrag bei der Zahlung des Restmülls, in oben genannter Höhe. 

  • Rechtsgrundlage


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