Förderung der Vereins- und Jugendarbeit für die Vereine in Wächtersbach

  • Leistungsbeschreibung

    Im  Rahmen  Ihrer  finanziellen  Leistungsfähigkeit  fördert  die  Stadt  Wächtersbach  Vereine, deren Arbeit vom Magistrat als förderungswürdig anerkannt wird. Vereine erhalten zur Unterstützung ihrer Jugendarbeit für jedes Vereinsmitglied, das in Wächtersbach seinen Wohnsitz hat, bis zum 21. Lebensjahr eine Förderung in Höhe von 2,00 Euro je Mitglied jährlich. Stichtag für die Mitgliedschaft ist der 01. Juli jeden Jahres. Gesangvereine oder Musikvereine erhalten als Anerkennungsbetrag für den/die Dirigenten/(-innen) einen jährlichen Zuschuss von 100,-- Euro je eigenständige öffentlich auftretende Gesangs- oder Musikgruppe. Vereine,  die  keine  weiteren  Zuschüsse  der  Stadt erhalten  oder  erhalten  können und ein für die Allgemeinheit/oder ihre Vereinsmitglieder besonderes Hilfsangebot machen, erhalten eine jährliche Grundförderung in Höhe von 100,00 Euro. Die Zuschüsse werden nur auf  Antrag  gewährt.  Der  Antrag  ist  bis  spätestens 30.08.   jeden   Jahres   schriftlich   bei   der   Stadt   zu   stellen.   Im   Rahmen   der Haushaltslage  und  der  Haushaltsansätze  können  die  Zuschüsse  im  laufenden Haushalt  oder  für  das  Folgejahr  bewilligt  werden.  Aus  formellen  Gründen  wird festgestellt,  dass  ein  Rechtsanspruch  auf  Gewährung  dieser  Zuschüsse  nicht besteht.  


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