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Förderung der Vereins- und Jugendarbeit für die Vereine in Wächtersbach
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit fördert die Stadt Wächtersbach Vereine, deren Arbeit vom Magistrat als förderungswürdig anerkannt wird. Vereine erhalten zur Unterstützung ihrer Jugendarbeit für jedes Vereinsmitglied, das in Wächtersbach seinen Wohnsitz hat, bis zum 21. Lebensjahr eine Förderung in Höhe von 2,00 Euro je Mitglied jährlich. Stichtag für die Mitgliedschaft ist der 01. Juli jeden Jahres. Gesangvereine oder Musikvereine erhalten als Anerkennungsbetrag für den/die Dirigenten/(-innen) einen jährlichen Zuschuss von 100,-- Euro je eigenständige öffentlich auftretende Gesangs- oder Musikgruppe. Vereine, die keine weiteren Zuschüsse der Stadt erhalten oder erhalten können und ein für die Allgemeinheit/oder ihre Vereinsmitglieder besonderes Hilfsangebot machen, erhalten eine jährliche Grundförderung in Höhe von 100,00 Euro. Die Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis spätestens 30.08. jeden Jahres schriftlich bei der Stadt zu stellen. Im Rahmen der Haushaltslage und der Haushaltsansätze können die Zuschüsse im laufenden Haushalt oder für das Folgejahr bewilligt werden. Aus formellen Gründen wird festgestellt, dass ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuschüsse nicht besteht.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Nadine Jakoby
- Herr Nikolai KailingVerwaltungs- und Fachbereichsleitung