Förderung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kindertagespflegepersonen erhalten für ihre Betreuungsleistung ergänzende Förderzuschüsse von der Stadt Wächtersbach. Ein Rechtsanspruch auf Förderung existiert nicht. Gemäß der in § 3 (4) der Satzung des Main - Kinzig - Kreises festgelegten Betreuungsvarianten erhalten Kindertagespflegepersonen für Ihre Betreuungsleistung einen ergänzenden Förderzuschuss von der Stadt Wächtersbach. Je nach vertraglich mit den Personensorgeberechtigten vereinbarter Betreuungsvariante erhalten die Kindertagespflegepersonen eine Monatspauschale von der Stadt Wächtersbach gemäß folgender Tabelle:


    Betreuungsvariante

    Wochenstunden

    Monatspauschale

    pro Wächtersbacher Kind

    BV 0

    10

    40,00 €

    BV 1

    15

    60,00 €

    BV 2

    20

    80,00 €

    BV 3

    25

    100,00 €

    BV 4

    30

    120,00 €

    BV 5

    35

    140,00 €

    BV 6

    40

    160,00 €

    BV 7

    45

    180,00 €

    BV 8

    50

    200,00 €



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Zuständige Mitarbeitende