Feueranmeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine Ausnahme und soll auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben. Sie können die Verbrennung von Gartenabfällen mit dem unten stehenden Formular anmelden.

    Für das Verbrennen von Gartenabfällen gelten folgende Voraussetzungen:

    1. Die Abfälle dürfen nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter – von montags bis freitags, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr verbrannt werden 

    2. Abfälle müssen trocken sein, damit sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. 

    3. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen. Bei aufkommendem starken Wind oder wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen. 

    4. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. 

    5. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten. 

    Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Feueranmeldung

  • Anträge / Formulare


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