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Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappen
Leistungsbeschreibung
Die Nutzung des Stadtwappens durch private Organisationen unterliegt der Erlaubnis der Stadt Wächtersbach. Diese Erlaubnis kann auf formfreien Antrag durch den Magistrat der Stadt Wächtersbach erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Erlaubnis ist von der vorherigen Zahlung eines angemessenen Entgelts von mindestens 25,00 Euro und höchstens 250 Euro abhängig, das der Magistrat festsetzt und erhebt. Auf die Erhebung eines Entgelts kann verzichtet werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Nico AgostiniFachbereichsleitung
- Herr Uwe PaulVerwaltungsbereichsleitung