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Aufbruchgenehmigungen
Leistungsbeschreibung
Straßenaufbrüche für Baustellen müssen spätestens zwei Wochen vor geplantem Baubeginn bei der Stadt Wächtersbach beantragt werden. Der Antragssteller hat dem schriftlichen Antrag zur Aufbruchgenehmigung aktuelle Lagepläne derbetroffenen Wegeflächen, aus denen mindestens die Bordsteinführung, dieGehweghinterkante und die angrenzende Bebauung hervorgeht, im Maßstab 1:500auf Grundlage des Katasters mit genauen Angaben zu Lage und Abmessungen des geplanten Aufbruchs beizufügen. Die Vorschriften und Richtlinien für Aufbrucharbeiten sowie die Versorgungsträgerliste sind unbedingt zu beachten.
Anträge / Formulare