Aufbruchgenehmigungen

  • Leistungsbeschreibung

    Straßenaufbrüche für Baustellen müssen spätestens zwei Wochen vor geplantem Baubeginn bei der Stadt Wächtersbach beantragt werden. Der   Antragssteller hat dem schriftlichen Antrag zur Aufbruchgenehmigung  aktuelle  Lagepläne  derbetroffenen  Wegeflächen, aus  denen  mindestens  die Bordsteinführung,  dieGehweghinterkante  und die angrenzende Bebauung hervorgeht, im Maßstab 1:500auf Grundlage des  Katasters mit  genauen Angaben  zu  Lage  und Abmessungen  des geplanten Aufbruchs beizufügen. Die Vorschriften und Richtlinien für Aufbrucharbeiten sowie die Versorgungsträgerliste sind unbedingt zu beachten.

  • Anträge / Formulare