Wohnraummanagement für den Bereich Asyl

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Unterbringung von Migranten und Flüchtlingen im Asylverfahren, mietet und verwaltet der Bereich Asyl und Integration der Stadt Wächtersbach, privaten Wohnraum. 

    Nach Anerkennung der Flüchtlingseigenschaften, findet ein sogenannter "Rechtskreiswechsel" statt. Die Flüchtlingspersonen müssen, ab diesem Zeitpunkt, eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt anmieten.

    Die Stadt Wächtersbach ist in diesem Falle nur noch für die Vermeidung von Obdachlosigkeit zuständig, sollten die anerkannten Flüchtlingspersonen keinen Wohnraum finden. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende