Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.stadt-waechtersbach.de veröffentliche Website der Stadt Wächtersbach.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19. Dezember 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente: Ein Teil der pdf-Dokumente, z.B. Bebauungs- und Flächennutzungspläne sind derzeit nicht barrierefrei gestaltet bzw. können aufgrund ihrer Inhalte nicht barrierefrei gestaltet werden.
  • Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte: bei einem Großteil der Bilder fehlen noch Alternativtexte.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften: Unsere Seiten beginnen aufgrund der Teaserbox im Slider bzw. Seitenheader häufig mit einer h2, statt der üblichen h1. Der wesentliche Seiteninhalt folgt jedoch immer auf die h1.
  • HTML-Strukturelemente für Listen: Auf einigen Seite unseres Auftritts finden sich Listen, die aus optischen Gründen verwendet wurden, aber nur einen Eintrag statt mehrerer Einträge aufweisen.
  • Kontraste von Texten: aufgrund unseres Coporate Designs weisen einige Bereiche unseres Auftrittes, insbesondere dort, wo unse Hellblau eingesetzt wird nicht das nach BITV erforderliche Kontrastverhältnis auf.
  • Ohne Farben nutzbar: Nicht an jeder Stelle sind Links durch eine weitere Auszeichnung wie Fettung oder Unterstreichung hervorgehoben.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Abs. 5 HVBIT darstellen würde:

  • Ältere Dokumente und Formulare
  • Von Dritten bereitgestellte Dokumente
  • Keine Untertitel oder Transkriptionen bei Videos

Geplante Maßnahmen

  • Schrittweise Ergänzung von Alternativtexten bis Ende 2025
  • Anpassung unzureichender Kontraste bis Ende 2025
  • Korrektur der HTML-Strukturelemente für Überschriften bis Ende 2025

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.12.2024 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de