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Stadtverordnete
Stadtverordnete
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wächtersbach ist das oberste Organ der Kommune
Sie besteht aus 37 Stadtverordneten, welche für eine Wahlzeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Stadtverordnetenversammlung fasst Beschlüsse über die Angelegenheiten der Stadt Wächtersbach und kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten an den Magistrat oder an einen Ausschuss übertragen. Dies gilt jedoch nicht für Entscheidungen, die in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung fallen. Diese sind z.B.
- Wahlen, die auf Grund von Gesetzen von der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen sind
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
- Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogramms
- Beratung der Jahresrechnung und Entlastung des Magistrats
- Festsetzung öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
- Errichtung, Erweiterung, Übernahme und Veräußerung von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden in der Regel öffentlich statt. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen werden.
Mitglieder
Die aktiven Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung finden Sie im Bürgerinfoportal.