Nr . 053/2024 - Bauleitplanung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan "Südlicher Langenselbolder Weg"


Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wächtersbach hat in ihrer Sitzung am 23.05.2024 den Aufstellungsbeschluss zu der o.g. Bauleitplanung gefasst.

Planziele des Bebauungsplans sind im Wesentlichen die Ausweisung eines Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), eines Mischgebiets i.S. § 6 BauNVO und eines (eingeschränkten) Gewerbegebiets i.S. § 8 BauNVO auf den Flächen südlich des Langenselbolder Wegs. Weiterhin wird eine Freihaltetrasse für die Herstellung einer Anbindung an den Kreisverkehr, bzw. an die Main-Kinzig-Straße vorgesehen. Die genaue Lage der Anbindung wird im weiteren Verfahren festgelegt. Der Bereich wird nach wie vor als SO Messe festgesetzt, es liegt jedoch ein Geh-, Fahr-, und Leitungsrecht darauf. Dieser Bereich wird sich zum Bebauungsplan-Entwurf hin, nachdem eine Erschließungsplanung vorliegt, deutlich verkleinern und voraussichtlich als Verkehrsfläche festgesetzt werden.

Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, dieser stimmt aber hinsichtlich des Zuschnitts der dargestellten Flächen nicht mit den aktuellen Planungen überein. Die Änderung des FNP vollzieht die Planziele des 1Bebauungsplans nach und erfolgt im Parallelverfahren.

Die Abgrenzung des Planbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet


Der Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von

von Montag, dem 05.08.2024 - einschl. Freitag, dem 06.09.2024

im Schloss Wächtersbach, Schloss 1, 63670 Wächtersbach in Zimmer 110 der Bauverwaltung, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus.

Öffnungszeiten: 

  • Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch 14.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
beteiligungsverfahren@plan-es.com.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Wächtersbach unter www.waechtersbach.de, sowie unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ und unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes sowie des Umweltberichtes mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Wächtersbach, 26.07.2024
(Weiher),
Bürgermeister


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