Nr . 054/2024 - Bauleitplanung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan „Wittgenborner Straße“


Die Stadt Wächtersbach betreibt das o.g. Aufstellungsverfahren. Planziel des Bebauungsplans „Wittgenborner Straße“ ist es, das Baurecht für die geplante Umgestaltung der L 3194 zu schaffen. Mit Realisierung dieser Planung wird ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in diesem Bereich unternommen. Der Bebauungsplan ist planfeststellungsersetzend.

Die Abgrenzung des Planbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 12.08.2024 bis einschl. Montag, dem 16.09.2024

im Schloss Wächtersbach, Schloss 1, 63607 Wächtersbach, in Zimmer 110 der Bauverwaltung, während der üblichen Dienststunden sowie in Ausnahmefällen nach Vereinbarung öffentlich aus.

Öffnungszeiten:

  • Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Montag und Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr
  • Donnerstag: 15.00 – 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gerne können diese auch an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: beteiligungsverfahren@plan-es.com.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Räumlicher Geltungsbereich
Lageplan mit Geltungsbereich


Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen werden in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Wächtersbach unter www.waechtersbach.de, sowie unter www.plan-es.com, Button „Beteiligungsverfahren“ und unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Wächtersbach, 30.07.2024

(Weiher)
Bürgermeister