Alte Brücken, neue Wege: Zwischen Sanierung und Neubau


Bei routinemäßigen Überprüfungen von Brücken zwischen Hesseldorf und Weilers wurde seinerzeit festgestellt, dass drei Brückenbauten altersbedingte Mängel vorwiesen, weshalb aufgrund geltender Sicherheitsbestimmungen Maßnahmen ergriffen werden mussten. So wurde die „Hauptstraßen-Brücke“ über die Bracht zwischen Hesseldorf und Weilers technisch so eingeengt, dass jeweils nur ein Fahrzeug über die Brücke fahren kann. Die beiden „Auen-Brücken“ über die Bracht und den Seegraben zum Sportplatz wurden für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Seitdem lässt das Bauamt fachlich prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um die bestehenden Mängel zu beseitigen.

Erste Ergebnisse liegen nun für die „Auen-Brücke“ über den Seegraben vor. In diesen wird fachlich festgestellt, dass nur ein Neubau der Brücke die bestehenden Mängel beseitigen kann, damit die Brücke wieder wie bisher auch von Kraftfahrzeugen genutzt werden kann. Grobe Kostenschätzen belegen, dass der Bau einer neuen Brücke die Stadtkasse mit rund 500.000 Euro, zuzüglich der Planungsleistungen, belasten würden.

Um den Entscheidungsträgern hierzu auch mögliche kostengünstigere Alternativen aufzuzeigen, wird daher derzeit in einem nächsten Schritt fachlich geprüft, welche Maßnahmen und Kosten anfallen würden, wenn die Brücke zumindest für den Fußgänger- und Radverkehr wieder dauerhaft ertüchtigt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen dann auch als Orientierung für weitere Schritte zur „Auen-Brücke“ über die Bracht.

Derweil liegen für die „Hauptstraßen-Brücke“ über die Bracht die fachtechnischen Einschätzungen vor. In diesen wird festgestellt, dass eine Sanierung der Brücke möglich ist und auf einen Neubau verzichtet werden kann. Das Bauamt wird daher in den nächsten Tagen das Vergabeverfahren für die Detailplanung der Brückensanierung in Auftrag geben.

„Wir müssen nicht nur die Kosten für die Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, sondern auch die nicht unerheblichen Kosten für die Prüfungs- und Planungsleistungen so effizient wie möglich im Blick haben. Die Stadt unterliegt dem vorgeschriebenen Vergaberecht und nach den neuen Regelungen der Haushaltssatzung auch der Stadtverordnetenversammlung, die über die Maßnahmen zu entscheiden hat. Daher geht es nicht so schnell, wie wir uns das alle gerne wünschen.“, erklärt Bauamtsleiter Wolfgang Schmidt. „Das Bauamt-Team wird im Rahmen dieser Bedingungen die entsprechenden Vorschläge und Alternativen noch in diesem Jahr präsentieren“, so Bürgermeister Andreas Weiher zuversichtlich.