Auf die Hecke, fertig, los


Das Ordnungsamt Wächtersbach macht darauf aufmerksam, dass wie jedes Jahr die Brut – und Setzzeit ab dem 1. März beginnt und erst wieder am 30. September endet.

Die Heckenschere darf gerne bis Ende Februar noch in vollem Umfang zum Einsatz kommen, um alle Sträucher, Büsche und Hecken auf Ihrem Grundstück zurück zu schneiden.

Wir bitten Sie deshalb als Eigentümer um Mithilfe, für ein verkehrssicheres, sauberes und gepflegtes Erscheinungsbild im öffentlichen Verkehrsraum.

Alle Bäume, Büsche oder Sträucher des eigenen Privatgrundes, die auf die öffentlichen Geh – und Radwege wachsen oder gänzlich die Sicht auf ein Verkehrsschild verdecken, müssen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Zwischen 1. März und 30. September ist die Heckenschere für einen kompletten Rückschnitt wieder tabu, damit Vögel im Frühjahr und Sommer beim Brüten bzw. bei der Aufzucht der Jungtiere nicht gestört werden.

Sollte es in dieser Zeit jedoch zu Verkehrseinschränkungen kommen, ist das Ordnungsamt befugt Rückschnittarbeiten anzuordnen.