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Müllgebühren steigen moderat – für kleine Haushalte wird es günstiger
„Es liegt an uns allen, die Müllgebühren durch bewussten Umgang und vor allem konsequente Mülltrennung im Zaum zu halten“, so die Abfall-Sachbearbeiterin der Stadt. „Alle Kosten, auch die der nachträglichen Trennung oder das Entsorgen von illegal entsorgtem Müll in Feld und Wald schlagen sich in den Gebühren nieder. Nicht sachgerechte Müllentsorgung ist nicht nur Umweltsünde, sondern auch sozial finanziell verwerflich, da die Allgemeinheit für die Gesamtkosten aufkommen muss“, so die Expertin.
Positiv ist, dass die Stadt nun auf vielfachen Wunsch der Bürgerschaft ab dem 1. Mai 2025 eine neue, bürgerfreundliche Lösung für kleinere Haushalte anbietet: statt einer neuen 80-Liter-Restmülltonne können Haushalte mit bis zu zwei gemeldeten Personen künftig einen speziellen Verkleinerungseinsatz für ihre vorhandene 140-Liter-Tonne beantragen.
„Dies ist eine sozial gerechte, umweltfreundliche und zugleich kosteneffiziente Alternative“, ist Bürgermeister Andreas Weiher überzeugt von diesem Angebot.
Die neuen Verkleinerungseinsätze sind im Einkauf über 50 Prozent günstiger als eine neue 80-Liter-Tonne. Zudem entfällt logistischer Aufwand für Rücktransport und Entsorgung der alten Tonnen. Rund 2.520 Haushalte in Wächtersbach kommen für diese Umrüstung infrage.
In Kürze wird auf der Homepage der Stadt ein entsprechendes Antragsformular veröffentlicht. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Stadtverwaltung erfolgen die Lieferung und der Einbau des Einsatzes durch Mitarbeitende des städtischen Bauhofs. Eine Entfernung des Einsatzes ist nicht möglich, da dies zur Beschädigung der Tonne führt.
Abfallgebühren ab 2025
Auf Grund gestiegener Kosten in den Bereichen der Abfallsammlung und -beseitigung durch den Landkreis, Energie und Kraftstoffe, Personal und Fahrzeug- und Anlagentechnik sowie der Inflation werden die Abfallgebühren für die Jahre 2025 und 2026 wie folgt moderat angepasst.
Gefäßgebühr Gefäßgebühr
pro Monat: pro Jahr:
Restmüll: 80 L. Gefäß 14,90 € 178,80 € (neu)
140 L. Gefäß 22,80 € 273,60 € (+ 7%)
240 L. Gefäß 37,00 € 444,00 € (+ 5%)
1.000 L. Gefäß 165,00 € 1.980,00 € (+ 5%)
Biomüll: 140 L. Gefäß 10,58 € 126,96 € (+ 24%)
Müllsack Restmüll mit Wächtersbacher Stadtwappen: 8,80 € p. St. (+ 2%)
Anpassung der Verwaltungsgebühren
Die einmalige Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf Zuteilung oder Änderung einer oder mehrerer Abfalltonnen wird von bisher 25,00 € auf 35,00 € angehoben. Darunter fällt auch die Beantragung und Umrüstung der bisherigen Tonnen.
Für die Bearbeitung und Zuteilung von Abfalltonnen bei Neuanschluss eines Grundstücks oder bei Eigentümerwechsel wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben.
Für die Inanspruchnahme der bis zum vollendeten 3. Lebensjahr eines Kindes kostenfrei erhältlichen Windelsäcke mit dem Wächtersbacher Stadtwappen, wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € bei Registrierung im Bürgerservice der Stadt erhoben.
Neuregelung zur Sperrmüll- und Grünschnittabgabe
Künftig können Wächtersbacher Bürgerinnen und Bürger jährlich bis zu 350 Kilogramm Sperrmüll pro Haushalt beziehungsweise Restmülltonne kostenlos am örtlichen Wertstoffhof abgeben. Zum Nachweis genügt die Vorlage eines Ausweises sowie die Angabe der Deckelnummer der zur jeweiligen Wohnadresse gehörenden Restmülltonne. Damit bleibt die Nutzung unkompliziert, gleichzeitig aber gezielt auf die tatsächlichen Haushalte vor Ort ausgerichtet.
Die Abgabe von Grünschnitt und Grünabfällen in haushaltsüblichen Mengen bleibt für die Wächtersbacher Bürger weiterhin kostenfrei. Auch hierfür ist die Kenntlichmachung mittels Ausweises und Deckelnummer nötig.
Für Grundstückseigentümer ohne Wohnsitz in Wächtersbach besteht weiterhin die Möglichkeit, eine befristete Abgabeberechtigung für Sperrmüll und Grünabfälle schriftlich bei der Stadt zu beantragen – sofern das betreffende Grundstück nachweislich nicht vermietet, verpachtet oder bewohnt ist. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Sondergenehmigung erteilt werden, vorausgesetzt, ein zwingender Grund liegt vor und wird im Rahmen einer Prüfung durch die Stadt bestätigt.
Diese Neuregelung ist erforderlich geworden, da in den vergangenen Jahren vermehrt ein nicht ordnungsgemäßer Gebrauch der Sperrmüllregelung beobachtet wurde – auch hier leider zulasten der Allgemeinheit.
„Die Müllgebühren in Wächtersbach liegen im kommunalen Vergleich im Mittelfeld. Es liegt an uns Verbrauchern und Müllentsorgenden, dass dies so bleibt oder sogar günstiger wird“, weist Abfall-Sachbearbeiterin Frau Kaufmann freundlich hin.