Stellenausschreibungen

Engagierte Bürger*innen für den freiwilligen Polizeidienst (m/w/d)


Allgemeines:

Der Freiwillige Polizeidienst in Hessen ist ein Angebot an engagierte Bürgerinnen und Bürger, sich für die Sicherheit in ihrer Stadt stark zu machen. Unter dem Motto „Präsenz zeigen – Beobachten – Melden“ sind in Hessen über 300 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in über 100 Städten unterwegs und unterstützen die Polizeibehörden bei ihrer Aufgabenwahrnehmung.

Wir suchen

Engagierte Bürger*innen für den freiwilligen Polizeidienst (m/w/d)

 

Ihre Aufgaben:

  • Zeigen von Uniformpräsenz
  • Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
  • Überwachung und Einhaltung der städtischen Satzungen
  • Begleitung von Umzügen und öffentlichen Veranstaltungen
  • Enge Zusammenarbeit mit Stadt- und Vollzugspolizei

Anforderungen:

  • Alter zwischen 18 und 65 Jahren
  • Teamfähigkeit
  • Offenheit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
  • Selbstsicheres und gewandtes Auftreten
  • Sichere Gesprächsführung
  • Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
  • Bereitschaft jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten

Leistungen:

  • Abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit im Team
  • Gezielte Aus- und Fortbildung zu sicherheitsrelevanten Themen
  • Schulung in sozialer und interkultureller Kompetenz
  • flexible Einsatzzeiten bis zu 20 Stunden pro Monat
  • Aufwandsentschädigung in Höhe von sieben Euro pro Stunde

Bewerbungsunterlagen:

Wenn Ihr Interesse geweckte wurde, bewerben Sie sich für den nächsten Ausbildungsbeginn. Informationen zur den Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei folgenden Stellen:


Stadt Wächtersbach

Frau Jorek

06053 802-14 | s.jorek@stadt-waechtersbach.de

 

Gemeinde Brachttal

Frau Weinand

06053 802-14 | l.weinand@gemeinde-brachttal.de

 

Polizeiposten Wächtersbach

Herr Glaser

06053 9111 | thomas.glaser@polizei.hessen.de

Hinweise zum Datenschutz

Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.