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Deine Stadt - Deine Idee
Attraktive Fördergelder für Ideen in der Innenstadt
Um was geht es?
Im Rahmen des Prozesses „Wächtersbach baut Zukunft“ steht der Verfügungsfonds für die niedrigschwellige Umsetzung der Projektideen der Wächtersbacher Bevölkerung bereit, mit welchem konkrete Ideen finanziell gefördert werden, die zur Attraktivitätssteigerung der Wächtersbacher Innenstadt beitragen. Ziel des Verfügungsfonds ist die Innenstadt als multifunktionalen, resilienten und kooperativen Raum weiterzuentwickeln.
Durch den Verfügungsfonds kommt der Innenstadt von Wächtersbach ein Betrag von 87.500 € zugute. Somit bündelt er nicht nur Finanzressourcen, sondern gibt Anreiz zur raschen und einfachen Umsetzung von innovativen Ideen aus der Bevölkerung. Denn niemand weiß besser, was die Innenstadt von Wächtersbach braucht, als die Bürgerinnen und Bürger selbst!
Welche Projekte sind förderfähig?
Förderfähig sind Maßnahmen und Projekte, die einen Beitrag zur multifunktionalen, resilienten und kooperativen Innenstadt leisten. Die Maßnahme muss sich auf das definierte Fördergebiet beziehen.
Folgende Schwerpunkte sind förderfähig:
- Investive Maßnahmen und Projekte
- Bepflanzungen,
- Spielgeräte
- Sitzgelegenheiten oder ähnliches
- Investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen und Projekte
- Gutachten,
- Vorplanungen oder
- Bürger/innenbeteiligungen
- Nicht-investive Maßnahmen und Projekte
- Ausstellungen,
- Veranstaltungen und
- Aktionen
Ablauf
- Antag ausfüllen
- Prüfung des Antrages auf Förderfähigkeit durch die cima
- Projektidee der Lenkungsgruppe Innenstadt vorstellen
- Bescheid über Förderfähigkeit abwarten
- Maximal 50% Zuschuss von Bund und Stadt erhalten
- Projekt umsetzen
Fördergebiet
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Häufige Fragen
Woher weiß ich, ob mein Projekt für die Wächtersbacher Innenstadt überhaupt förderfähig wäre?
In der Förderrichtlinie können die Ziele des Verfügungsfonds nachgelesen werden. Daher sind konkrete Maßnahmen und Projektideen nur dann förderfähig, wenn sie diese Ziele verfolgen. Bei der Antragstellung handelt es sich um einen einfachen und bewusst niedrigschwelligen Vorgang. Daher wird jeder*m Ideengeber*in empfohlen, einen Antrag zu stellen. Nach der Antragstellung wird von der CIMA Beratung + Management GmbH überprüft, ob die Projektidee förderfähig ist.
Wer darf einen Antrag für seine Projektidee stellen?
Jede*r aus Wächtersbach wird dazu aufgerufen einen Projektantrag im Rahmen des Verfügungsfonds zu stellen. Privatpersonen können sich ebenso um eine Kofinanzierung bewerben wie Vereine, Initiativen, Gewerbetreibende, Einzelhändler*innen, Gastronomietreibende und sonstige Institutionen. Es werden vor allem solche Anträge begrüßt, die kooperierende Ansätze verfolgen.
Welche Fördersummen stehen im Raum?
Die Höchstfördersumme pro Projektantrag liegt bei 15.000 € (brutto). Eine Bagatellgrenze von 500 € (brutto) sollte nicht unterschritten werden.
Welche Projektkosten darf ich aufführen?
Zu den Projektkosten zählen alle Ausgaben, die im Zuge der Umsetzung anfallen.
Was passiert, nachdem ich meinen Antrag gestellt habe?
- Nachdem der Antrag bei der Stadt Wächtersbach gestellt wurde, wird die Förderfähigkeit der Maßnahme oder des Projekts überprüft. Falls hierbei Unklarheiten auftreten oder Rückfragen bestehen, wird von der CIMA Beratung + Management GmbH Kontakt mit der antragstellenden Person aufgenommen.
- Wenn die Idee prinzipiell förderfähig ist, wird sie für die nächste Lenkungsgruppensitzung aufbereitet. Die Lenkungsgruppe bildet das Entscheidungsgremium des Prozesses. Sie besteht aus verschiedenen Mitgliedern der Stadtgesellschaft und vereint somit unterschiedliche Interessen in einem Gremium. Sie trifft sich regelmäßig, um über den Projektfortschritt des Projektes „Wächtersbach baut Zukunft“ zu beraten, zu diskutieren und Zwischenergebnisse zu legitimieren. Die Projektanträge werden durch die Lenkungsgruppe beurteilt:
- Ergibt sich aus der beantragten Maßnahme einen Mehrwert für die Innenstadt?
- Ist das Projekt von gemeinschaftlichem Interesse?
- Sind die Kosten plausibel und nachvollziehbar dargestellt?
- Gibt es ggf. Anpassungsmöglichkeiten, um die Förderziele besser zu erreichen?
- Es ist wünschenswert, dass die antragstellende Person für eine kurze Präsentation und eventuell aufkommende Rückfragen anwesend ist. Genehmigte Anträge werden gesammelt und gemeinsam mit der Dokumentation der Maßnahme durch die antragstellende Person an das BBSR weitergeleitet.
Welche Rahmenbedingungen gelten darüber hinaus?
- Die Maßnahme muss zum Erreichen der Förderziele beitragen. Ziele sind z. B. Aufwertung des Wohnumfelds, Begrünung des öffentlichen Raumes, Stärkung der Innenstadt als Kulturort, temporäre Lösungen mit Impulswirkung (Pop-up Ideen) und Steigerung der Frequenzen von Fußgänger*innen.
- In besonderem Maße werden kreative Projekte zur Stärkung der Innenstadt, zur Belebung des Einzelhandels und Gastgewerbes und zur Aufwertung des Stadtbildes, des Wohnumfeldes sowie des Images begrüßt.
- Die Maßnahmen müssen bis spätestens August 2025 (Ende des Förderzeitraums des Bundesprogramms ZIZ) umgesetzt werden.
- Es können sowohl Maßnahmen auf öffentlichen als auch auf privaten Grund gefördert werden.
- Die Projektidee muss im Innenstadtbereich verortet (siehe Fördergebiet unten) sein oder sich zumindest unmittelbar auf diesen Bereich auswirken oder beziehen. Die Abgrenzung der Innenstadt ist hier zu finden.
Wann weiß ich, ob mein Antrag genehmigt wurde?
Die Lenkungsgruppe beurteilt die Qualität der Anträge und entscheidet gemeinschaftlich über die Genehmigung. Dafür trifft sie sich etwa alle drei Monate. I.d.R. wird erst nach der Genehmigung eines Antrages mit dem bzw. der Antragsteller*in Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen besprochen. Bei Bedarf erhält die Person (oder Verein, Händler*in, Institution etc.) Unterstützung von der Lenkungsgruppe und der Stadtverwaltung.
Warum muss ich meine Maßnahme dokumentieren?
Die Dokumentation ist sowohl für die Stadt Wächtersbach als auch für das BBSR notwendig. Sie beinhaltet u. a. Fotos und Rechnungen. Die Stadt verpflichtet sich dazu, die Fördergelder ausschließlich für Maßnahmen gemäß den Förderzielen zu verwenden. Indem die Maßnahmen von den Antragsteller*innen festgehalten werden, wird eine sachgemäße Umsetzung gewährleistet. Somit kann das BBSR in allen Städten deutschlandweit, die sich erfolgreich auf das Bundesförderprogramm ZIZ beworben haben, nachvollziehen, welche Projekte realisiert worden sind.