Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Anreizprogramm

Historischer Stadtkern Wächtersbach


Ziel der Förderung

Der Impuls dieser Maßnahme liegt in der Vielzahl von kleinen Maßnahmen, die in einem räumlich definierten Gebiet („Historischer Stadtkern Wächtersbach“) stattfinden und dadurch auch Auswirkungen auf andere angrenzende Gebiete haben können.

Sicherung des historischen Stadtbildes

Neben der Attraktivitätssteigerung im Stadtumbaugebiet geht es in der Stadt Wächtersbach vor allem um den Erhalt der Nutzungsvielfalt von Wohnen, Dienstleistungen und Gastronomie. Insbesondere die historische Bausubstanz muss permanent gepflegt und instandgesetzt werden. Genau hier bietet das Instrument des Anreizprogramms die Möglichkeit, um notwendige Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aber auch Erneuerungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen anzuschieben.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähige Maßnahmen können unter anderem sein:

  • Modernisierung und Sanierung von Geschäftsflächen in der Erdgeschosszone 
  • der Umbau von Ladenlokalen in Wohnungen in Nebenlagen
  • Modernisierung beispielsweise durch barrierefreie Neugestaltung des Haupteinganges
  • energetischer Austausch von Fenstern, Erneuern bzw. Neuanbringung von Klappläden
  • Erneuerung von baugeschichtlich wertvollen Bauteilen
  • Erneuerungsarbeiten oder energetische Sanierungen von Wohngebäuden mit Relevanz für den öffentlichen Raum, 
  • zielgruppenorientierter Umbau zur Anpassung an den demographischen Wandel
  • nachhaltige Modernisierung zur Sicherung der grundsätzlichen Vermietbarkeit unmittelbar vom Leerstand bedrohter Gebäude, Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit (ohne temporäre Einbauten)
  • Modernisierung und Sanierung der Straßenfassaden sowie Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum
  • Schaffung gebäudebezogener Freiflächen; beispielsweise durch Fassadenbegrünung (Rankgerüste, Rankhilfen u.ä.), Maßnahmen zur Reduzierung von versiegelten Flächen sowie Begrünung in der Vorgartenzone

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Mindestinvestitionssumme beträgt 5.000 €.
  • Bei der Förderung als Zuschuss können bis maximal 30 % der förderfähigen Kosten durch das Anreizprogramm übernommen werden. Dies gilt bis zu einer Obergrenze von 20.000 € je Liegenschaft als Förderhöchstbetrag.
  • Eigenleistungen sind nicht zuschussfähig.

Wie ist der Ablauf?

  1. Antragstellung bei der Stadt Wächtersbach
  2. Nach positiver Vorprüfung reicht der Eigentümer vor Beginn der Maßnahme Pläne und Kostenvoranschläge schriftlich beim Stadtumbaumanagement ein. Mindestens drei vergleichbare Angebote über die Maßnahme sind erforderlich.
  3. Der Magistrat entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Erst danach kann mit der Maßnahme begonnen werden.
  4. Auszahlung des Zuschuss nach Vorlage der Rechnungen und Prüfung der Maßnahme durch das Stadtumbaumanagement.

Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.


Stadtumbaumanagement

Rittmannsperger Architekten GmbH

Ludwigshöhstraße 9

64285 Darmstadt

+49 6151 968036

Stadt Wächtersbach

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